Reinigungskraft Minijob (603 € Job) in Oberasbach gesucht? Jetzt einfach finden

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Wir haben 198 Jobangebote für Sie gefunden.

Haushaltsreinigung (m/w/d)

2-Pers-Haushalt reinigen, EG und Kellergeschoß, Fenster putzen nach Absprache

Minijob für Putzhilfe (m/w/d)

Für meinen Privathaushalt suche ich eine zuverlässige Reinigungskraft. Diese Arbeit nimmt 2 Stunden in Anspruch und soll jeweils nach Absprache erledigt werden. Sie sollten Erfahrungen mitbringen und idealerweise in der Nähe wohnen. Wenn Sie Interess…

Private Reinigungskraft - gelegentlich 4 Std. (m/w/d)

Liebe Reinigungskräfte. Ich suche eine freundliche und zuverlässige Haushaltshilfe für meine Wohnung (100qm). Die Unterstützung wird gelegentlich und für jeweils 4-5 Stunden benötigt. Ich biete 17 Euro pro Stunde. Ich bin an einer langfristigen und …

Zuverlässige Unterstützung für regelmäßige Hausreinigung in Rohr gesucht (m/w/d)

Wir sind eine Familie mit einem 3-Jährigen Kind und suchen eine engagierte Reinigungskraft für die gründliche Pflege unseres 170 m² großen Hauses mit fünf Zimmern, drei Bädern und einem WC in 91189 Rohr. Zu Ihren Aufgaben gehören neben der allgemeine…

Reinigungskraft in Nürnberg (m/w/d)

zuverlässige Reinigungskraft für Bordellbetrieb in Nürnberg gesucht Wir suchen eine engagierte Fachkraft für die gründliche Reinigung unseres Hauses sowie zusätzliche Hausmeistertätigkeiten. Zu Ihren Aufgaben gehören unter anderem Fenster putzen, Wäs…

Haushaltshilfe (m/w/d)

Staubsaugen und Wohnung sauber halten Bett wechseln

Reinigungskraft (m/w/d)

Reinigung der Büro/Sozial und Sanitärräume am Firmenstandort Roßtal.

Minijob für Putzhilfe - Regelmäßig in Nürnberg (m/w/d)

Hallo Allerseits, ich suche eine freundliche und zuverlässige Haushaltshilfe für unser Haus (140qm +). Gewünscht wird eine gründliche Wohnungsreinigung - Details dann bei Kontakt. Perfekt wäre für uns, wenn Sie uns 20-40 Stunden pro Monat unterstütze…

90431Zuverlässige Unterstützung für regelmäßige Büro- und Treppenhausreinigung gesucht (m/w/d)

Ich bin daran interessiert, wochentags abends nach einem festen Zeitplan zu arbeiten. Bitte teilen Sie mir mit, wie viele Stunden pro Woche ich zur Verfügung stehen kann. Wir suchen für unser Büro in Nürnberg eine engagierte Reinigungskraft, die uns…

Flexible Reinigungskraft für 2x Ferienwohnung in Nürnberg gesucht (m/w/d)

Wir suchen zuverlässige Unterstützung (m/w/d) Voraussetzungen: • Ein gültiger Führerschein sowie ein eigenes Auto sind zwingend erforderlich, da unsere Einsatzorte mobil erreicht werden müssen (Bewerbungen ohne diese Voraussetzung können leider nic…

Reinigungskraft Minijob in Oberasbach gesucht? Jetzt schnell & einfach 603 € Job finden

Möchten Sie einen Minijob in Oberasbach als Reinigungskraft finden und damit Ihr Einkommen aufbessern, zum Beispiel als Studentenjob oder Nebenjob? Wie Sie einen Minijob in Oberasbach finden, erfahren Sie hier.

Was ist ein Minijob?

Der Minijob ist ein geläufiger Begriff. Doch wussten Sie, dass drei verschiedene Minijob-Arten unter diesen Begriff fallen? Es gibt die kurzfristige Beschäftigung, also einen befristeten Minijob. Außerdem gibt es den Minijob auf Abruf und den Minijob mit Verdienstgrenze, auch bekannt als 603 € Job. Weitere Informationen zu den verschiedenen Minijobs finden Sie im Abschnitt “Welche Arten von Minijobs gibt es?”.

Kann ich mit Minijobs mein Einkommen aufbessern?

Auch wenn Sie bereits einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob haben, können Sie einen Minijob in Oberasbach als Nebenjob ausüben und damit Ihr Einkommen aufbessern. Hierbei sollten Sie beachten, dass das Einkommen von mehr als einem Minijob mit dem Einkommen Ihres Hauptjobs zusammengerechnet wird. Dies ist auch der Fall, wenn Sie in Ihrem Nebenjob mehr als die Entgeltgrenze von 603 € monatlich verdienen.

Sind Sie in Elternzeit (mit oder ohne Elterngeld), beziehen Sie Arbeitslosengeld I bzw. Bürgergeld oder leisten Sie einen freiwilligen Wehrdienst, können Sie ebenfalls Ihr Einkommen mit einem Minijob in Oberasbach aufbessern. Auch bei Studenten ist der Minijob als Nebenbeschäftigung oder Aushilfsjob beliebt.

Welche Vorteile hat ein Minijob in Oberasbach?

Mit einem Minijob in Oberasbach sind Sie in fast allen Bereichen einer Vollzeitbeschäftigung arbeitsrechtlich gleichgestellt, sofern Sie Ihr:e Arbeitgeber:in mit Ihrem Minijob bei der Minijob-Zentrale anmeldet.

Minijob anmelden bringt Vorteile:

  • Kündigungsschutz
  • Lohnfortzahlung bei Krankheit, Mutterschaft und an Feiertagen
  • Anspruch auf Erholungsurlaub
  • Anspruch auf Mindestlohn
  • Schutz für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderung
  • Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
  • Anspruch auf Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen

Wenn Sie mehr über Ihren Urlaubsanspruch wissen möchten, finden Sie im Artikel “Wie viel Urlaub steht mir in einem Minijob zu?” weitere Informationen.

Welche Arten von Minijobs gibt es?

Der bekannteste Minijob ist jener mit Verdienstgrenze, auch bekannt als 603 € Job. Doch neben dieser geläufigen Minijob-Art gibt es weitere geringfügige Beschäftigungsarten. Im Folgenden erfahren Sie, welche das sind.

Kurzfristige Beschäftigung

Wie der 603 € Job gehört auch die kurzfristige Beschäftigung zu den Minijobs, also den geringfügigen Beschäftigungen. Der Unterschied zum Minijob mit Verdienstgrenze liegt hier darin, dass es statt einer Verdienstgrenze eine Zeitgrenze gibt. Diese beträgt drei Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb von zwölf Monaten. Statt einer regelmäßigen Beschäftigung üben Sie diesen Minijob nur gelegentlich aus. Dabei spielt es keine Rolle, wie viel Sie in dem Minijob verdienen.

Minijob auf Abruf

In einem Minijob auf Abruf haben Sie keine festen Arbeitszeiten. Gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin vereinbaren Sie eine wöchentliche Mindest- und Höchstarbeitszeit. Mit einem Vorlauf von mindestens vier Tagen kann Ihr:e Arbeitgeber:in diese Arbeitszeiten flexibel abrufen.

Vereinbaren Sie keine Wochenarbeitszeit, schreibt das Teilzeit- und Befristungsgesetz eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden für Minijobber vor. Ruft Ihr:e Arbeitgeber:in nicht die volle Arbeitszeit ab, erhalten Sie dennoch den Lohn für die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitszeit.

Minijob mit Verdienstgrenze (603 € Job)

Wie der Name erahnen lässt, dürfen Sie bei einem Minijob mit Verdienstgrenze nicht mehr als 603 € im Monat verdienen. Geringe Schwankungen, zum Beispiel, wenn Sie in einem Monat einmal 540 € und in einem anderen 500 € verdienen, sind in Ordnung, solange Sie nicht mehr als 7.236 € im Jahr verdienen. Einmalige Zahlungen, zum Beispiel Weihnachtsgeld, werden hier eingerechnet.

Es gibt eine Ausnahme: Arbeiten Sie als Minijobber durch unvorhersehbare Umstände mehr als gewöhnlich, zum Beispiel durch eine Krankheitsvertretung, dürfen Sie Ihre Entgeltgrenze bis zum doppelten Lohn überschreiten, also bis 1.206 € pro Monat. Dies ist für zwei Monate innerhalb eines Jahres möglich. Ihr jährlicher Verdienst darf in diesem Fall maximal 8.422 € betragen.

Midijob

Verdienen Sie mehr als 603 € und weniger als 2.000 € im Monat und arbeiten nicht nur kurzfristig bis zu drei Monate, zählen Sie zu den Midijobber:innen. Anders als der Minijob wird der Midijob nicht der Minijob-Zentrale gemeldet, sondern sozialversicherungspflichtig angemeldet. Das heißt, sowohl Sie als auch Ihr:e Arbeitgeber:in zahlen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Und Sie sind über die gesetzliche Unfallversicherung pflichtversichert wie andere sozialversicherungspflichtige Beschäftigte.

Wie finde ich einen Minijob in Oberasbach?

Aushilfen werden überall gesucht. Einen Minijob in Oberasbach finden Sie sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich. Meistens handelt es sich dabei um Aushilfsjobs. Ein gewerblicher Minijob ist zum Beispiel das Kellnern in einem Restaurant oder das Verkaufen im Einzelhandel. Ein privater Aushilfsjob wäre beispielsweise das Betreuen von Kindern. Oder Sie suchen sich einen Haushaltsjob. Haushaltshilfen für Reinigungsarbeiten werden immer gesucht.

Wo suche ich nach einem Reinigungskraft Minijob in Oberasbach?

Minijobs in Oberasbach in der Reinigungsbranche finden Sie zum Beispiel auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit oder auf anderen Jobbörsen. Aus Aushilfe finden Sie dort viele Aushilfsjobs in verschiedenen Bereichen. Suchen Sie eine Stelle im Haushaltsbereich, finden Sie auf Putzperle.de eine große Auswahl an verschiedenen Stellenangeboten. Registrieren Sie sich einfach kostenlos und geben Sie Ihre Suchkriterien in die Suchfunktion ein, um einen Minijob in der Nähe zu finden.

Tipps für ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch

Haben Sie bei Ihrer Jobsuche einen passenden Minijob in Oberasbach gefunden und war Ihre schriftliche Bewerbung erfolgreich, ist der nächste Schritt ein persönliches Gespräch, bei dem Sie sich vorstellen und Ihre:n zukünftige:n Arbeitgeber:in kennenlernen können.

In der Regel läuft ein Vorstellungsgespräch nach folgendem Muster ab:

  1. Sie werden begrüßt und halten kurzen Small Talk.
  2. Ihr:e mögliche:r Arbeitgeber:in stellt sich vor.
  3. Sie präsentieren sich selbst.
  4. Sie besprechen Ihren möglichen Tätigkeitsbereich.
  5. Sie klären offene Fragen miteinander.
  6. Sie bedanken sich und werden verabschiedet.

Folgende Fragen können Ihnen bei einem Vorstellungsgespräch für einen Minijob in Oberasbach gestellt werden:

  • Wo sehen Sie Ihre Stärken?
  • Haben Sie Schwächen? Wenn ja, welche?
  • Wie würden Sie Ihren Arbeitsstil beschreiben?
  • Wie motivieren Sie sich?
  • Wie gehen Sie mit Kritik und Fehlern um?
  • Wie gut können Sie mit Druck umgehen?
  • Haben Sie weitere Fragen?

Haben Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin geeinigt und werden Sie eingestellt, fragen Sie nach einem Arbeitsvertrag für den Minijob. Dieser ist bei einem Minijob zwar nicht verpflichtend, gibt Ihnen beiden aber Klarheit und rechtliche Sicherheit.

Was muss ich bei Minijobs beachten?

Bevor Sie einen Minijob in Oberasbach annehmen, sollten Sie einiges beachten. Da ein Minijob mit Verdienstgrenze (603 € Job) am weitesten verbreitet ist, finden Sie im Folgenden nähere Informationen hierzu.

Wie viele Minijobs darf ich haben?

In bestimmten Fällen können Sie auch mehr als einen Minijob gleichzeitig ausüben. Haben Sie keinen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob, können Sie zwei oder sogar mehr Minijobs bei unterschiedlichen Arbeitgeber:innen ausüben. Allerdings dürfen Sie dabei insgesamt nicht mehr als 603 € verdienen. Liegt Ihr Gesamtverdienst monatlich über 603 €, werden alle Ihre Jobs sozialversicherungspflichtig und gelten daher nicht mehr als Minijobs.

Sollten Sie einen Hauptjob und nebenbei mehr als einen Minijob haben, ist der zweite und alle weiteren Minijobs sozialversicherungspflichtig. Ihr Verdienst aus Ihrem zweiten Minijob wird mit dem Verdienst Ihres Hauptjobs zusammengerechnet und entsprechend versteuert und sozialversichert (ausgenommen der Arbeitslosenversicherung).

Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?

Die Gesamtstundenzahl, die Sie in einem Minijob mit Verdienstgrenze arbeiten können, hängt von Ihrem Stundenlohn ab. Verdienen Sie den Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde, können Sie 43,35 Stunden pro Monat arbeiten, ohne die Entgeltgrenze zu überschreiten (603 € : 13,90 € = 43,35).

Stundenlohn Maximale Arbeitsstunden im Monat
(neue Verdienstgrenze 603 € seit 01.01.2026)
13,90 €
(Mindestlohn seit 01.01.2026)
43
14 € 42
14 € 39
15 € 37

Je mehr Sie pro Stunde verdienen, desto weniger Gesamtstunden können Sie pro Monat innerhalb der Verdienstgrenze arbeiten.

Muss ich im Minijob Steuern zahlen?

Für Minijobs mit Verdienstgrenze gilt: Sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin, ob Sie Ihren Lohn pauschal mit 2 % oder individuell nach Ihrer Lohnsteuerklasse versteuern möchten.

Bei kurzfristigen Beschäftigungen in Privathaushalten kann Ihr:e Arbeitgeber:in zwischen zwei Arten der Besteuerung wählen: individuell nach Ihrer Steuerklasse oder unter bestimmten Voraussetzungen pauschal mit 25 % (zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag).

Bin ich im Minijob krankenversichert?

Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin zahlt für Sie pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung sowie Umlagen und Steuern. Somit sind Sie auch in einem Minijob krankenversichert. Im gewerblichen Bereich betragen diese Abgaben an die Minijob-Zentrale insgesamt höchstens 31,4 Prozent.

Sie als Minijobber oder Minijobberin zahlen lediglich einen Eigenanteil von 3,6 Prozent, wenn Sie sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Kurzfristig Beschäftigte zahlen keine Abgaben.

Fazit

Mit einem Minijob in Oberasbach können Sie Ihr bestehendes Einkommen aufbessern oder Ihre Arbeit flexibel auf mehrere Minijobs aufteilen. Nach dem Anmelden bei der Minijob-Zentrale profitieren Sie von allen Vorteilen, wie zum Beispiel Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung bei Krankheit und Urlaubsanspruch.

Achten Sie also bei der Auswahl eines Minijobs in Oberasbach darauf, dass Ihr:e Arbeitgeber:in Sie bei der Minijob-Zentrale anmeldet, sei es im gewerblichen oder im privaten Bereich. Überlegen Sie sich am besten vorab, wie viele Stunden Sie arbeiten möchten und zu welchem Stundenlohn. So stellen Sie selbst sicher, dass Sie nicht mehr als die monatliche Verdienstgrenze verdienen.

Einen Minijob in Oberasbach finden Sie in der Regel schnell und einfach über die gängigen Job-Plattformen. Auch auf Putzperle.de finden Sie zahlreiche Stellenangebote für Minijobs. Das Beste dabei: Sie entscheiden selbst, wie und wann Sie arbeiten möchten. Registrieren Sie sich einfach kostenlos und suchen Sie direkt los.