Als private Reinigungskraft im Rahmen eines Minijobs (bis 538 Euro) hat man im Normalfall Rechte und Pflichten wie ein normaler Teilzeitangestellter oder eine Teilzeitangestellte, und ist diesen gegenüber nicht schlechter gestellt. So hat man ebenso wie eine Teilzeitkraft Anspruch auf Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Zuschläge bei Nachtarbeit. Auch hat man an gesetzlichen Feiertagen frei, und sind Kündigungsfristen einzuhalten.
Die Rechte und Pflichten müssen vor Antritt des Dienstverhältnisses geklärt werden. Im Grunde kann dies auch mündlich geschehen, es wird jedoch nahegelegt, sämtliche Vereinbarungen schriftlich in Form eines Arbeitsvertrages festzuhalten und zu dokumentieren. Ein einmal unterschriebener Arbeitsvertrag kann nachträglich nicht mehr abgeändert werden, und die darin formulierten Abmachungen gelten.
Grundsätzlich dienen Arbeitsverträge dem Schutz von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen. Die darin getroffenen Vereinbarungen dürfen damit nicht gegen die gesetzlichen Mindestvorgaben, die in den etwaigen Tarifverträgen und Betriebsverträgen formuliert werden, verstoßen.
So können Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nicht auf ihren Urlaubsanspruch verzichten oder einem Entgelt, das niedriger ist als der Mindestlohn (12 Euro, ab Oktober 2022), freiwillig zustimmen. Auch darf dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin der Kündigungsvorgang nicht erschwert werden. Von den gesetzlichen Vorgaben darf nur im Interesse des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin abgewichen werden, nicht jedoch umgekehrt, im Interesse des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin.
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Als Orientierung geben die gesetzlichen Vorgaben etwa vor, dass allen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen 4 Wochen jährlicher Urlaub zusteht. Wie viele Tage Urlaubsanspruch im Jahr einem zustehen, hängt hierbei davon ab, an wie vielen Wochentagen man arbeitet. Arbeitet man etwa an nur einem Wochentag, hat man Anspruch auf 4 freie Tage (1x4) im Jahr. Sind es dagegen drei Wochentage, an denen auch nur jeweils drei Stunden gearbeitet werden, hat man Anspruch auf 12 Tage (3x4) Urlaub.
Auch als Minijobber hat man an gesetzlichen Feiertagen frei und Anspruch auf Entgelt. Im Arbeitsvertrag sollte der Wochentag der Dienstleistung festgehalten werden. Geschieht dies nicht, können Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen im Grunde auch einfordern, dass man an einem Samstag arbeiten kommt. Fällt der abgemachte Wochendienst jedoch mit einem gesetzlichen Feiertag zusammen, hat man als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin dienstfrei und Entgeltanspruch. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin darf jedoch die Dienstleistung an einem anderen Wochentag einfordern, hat für diesen Dienst jedoch zusätzlich zum bereits abgegoltenen Feiertag zu zahlen.
Andere gesetzliche Vorgaben regeln etwa den Anspruch auf Krankengeld (6 Wochen), den Mindestlohn (12 Euro, ab Oktober 2022), Sonderzahlungen wie das Urlaubsgeld, sowie die Kündigungsfrist. Zudem klären sie auch was als gewichtiger Grund für eine fristlose Entlassung gilt: etwa Diebstahl, Fälschung der Arbeitsaufzeichnungen etc. Bei vorliegen derartiger Kündigungsgründe können Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen den Dienstvertrag außerordentlich ohne Einhaltung der Kündigungsfrist auflösen.
Der Arbeitsvertrag kann ein formloses Schreiben sein, das die wesentlichen Vereinbarungen zwischen dem Arbeitnehmer und der Arbeitnehmerin sowie dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin festhält, etwa: die Namen und Anschrift der Vertragsparteien, den Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie dessen etwaige Dauer bei befristeten Verträgen, die Art der Tätigkeit sowie den Ort der Ausübung, die Arbeitszeit, den Wochenarbeitstag sowie Lohn, Kündigungsfristen und Sonderzahlungen.
Während man einen Arbeitsvertrag auch selbst aufsetzen kann, ist zu empfehlen, auf vorgedruckte Formulare der Minijobzentrale zurückzugreifen, sowie diese als Anlaufstelle zu nutzen, um sich bei Detailfragen beraten zu lassen. Unter Umständen und abhängig von der Tätigkeit ist es auch ratsam, in bestimmten Punkten vom Standardformular abzuweichen und hierfür eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.