Zurück

Minijob anmelden bringt Vorteile

Minijob anmelden bringt Vorteile

Ein Großteil der haushaltsnahen Dienstleistungen wird ohne entsprechende Meldung an das Finanzamt schwarz verrichtet. Dabei sind sich viele dessen nicht bewusst, dass der Staat sehr günstige Rahmenbedingungen für Minijobs geschaffen hat. Schwarzarbeit zahlt sich wortwörtlich nicht aus. Im Folgenden haben wir die Vorteile eines ordentlichen Minijobs für Sie zusammengestellt.

1. Die Unfallversicherung

Ein Großteil aller Unfälle passieren im Haushalt. Bei Putztätigkeiten kann eine kurze Unaufmerksamkeiten schlimme Folgen haben. Auch aus finanzieller Sicht. Denn das behandelnde ärztliche Personal muss den Unfall der Unfallversicherung melden. War Ihre Tätigkeit nicht ordentlich als haushaltsnahe Dienstleistung gemeldet, wird die Unfallversicherung aussteigen und die Behandlungskosten an den Auftraggeber oder die Auftraggeberin weiterleiten. Zudem kommt auch ein Bußgeld vom Finanzamt hinzu. Im Rahmen eines Minijobs sind Sie dagegen nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch am Weg von und zur Arbeit unfallversichert. Gehen Sie das hohe Risiko nicht unnötig ein.

2. Der Arbeitsvertrag

Voraussetzung für eine ordentliche Anmeldung sollte der Arbeitsvertrag sein. In diesem sichern sich beide Seiten ab und klären, was jeweils vom Gegenüber erwartet wird. Es werden sowohl Ihre Pflichten als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin festgehalten - was z.B. zu den Tätigkeiten gehört, denen Sie nachgehen sollen - ebenso die Pflichten des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin. Werden Ihnen z.B. Arbeiten aufgetragen, die nicht abgemacht waren, können Sie diese ablehnen und sich auf den Arbeitsvertrag berufen. In Streitfällen werden Sie Ihre Interessen ohne Arbeitsvertrag und ordentliche Anstellung nicht einfordern können. Auch hier gehen Sie ein unnötiges Risiko ein, wenn Sie nicht darauf bestehen, sich über die Minijobzentrale anmelden zu lassen.

3. Mindestlohn, Entgeltfortzahlung, Urlaub

Schließen Sie ein Arbeitsverhältnis ab, stehen Ihnen alle üblichen Angestelltenrechte zu. So haben Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub von vier Wochen, sowie auch den Mindestlohn von 12,41 Euro (ab Januar 2024). Verzichten Sie nicht auf Ihre Rechte. Ihr Arbeitgeber oder ihre Arbeitgeberin bleibt dabei nicht auf den Kosten im Krankheitsfall sitzen, diese werden zu 80% von der Minijobzentrale übernommen. Zudem können Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen bis zu 510 Euro Ihrer Ausgaben für den Minijob im Jahr von der Steuer absetzen.

4. Günstige Konditionen für Rentenansprüche

Im Rahmen eines Minijobs können Sie zu besonders günstigen Konditionen von etwa 14% ihres Einkommens vollwertige Rentenansprüche erwerben. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Rentenversicherung. Klären Sie Ihren potentiellen Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin darüber auf, dass es im Interesse beider Seiten ist, einen Arbeitsvertrag abzuschließen, sich rechtlich gegen Unfälle und Risiken abzusichern, und es sich bei den vorhandenen finanziellen Anreizen und günstigen Konditionen wortwörtlich nicht auszahlt schwarz arbeiten zu lassen.