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Anmelden bei der Minijob-Zentrale: So einfach geht's!

Anmelden bei der Minijob-Zentrale: So einfach geht's!

Die Anmeldung Ihrer Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale erfolgt denkbar einfach online oder über das Ausfüllen und Einschicken des Haushaltsscheck-Formulars. Um den Prozess so einfach wie möglich zu machen, haben wir die wichtigsten Schritte für Sie zusammengestellt.

Voraussetzungen:

  • Ehe Sie Ihre Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale anmelden, sollten Sie sich versichern bzw. am besten schriftlich bestätigen lassen, dass diese keinem weiteren Minijob nachgeht oder in Summe mehr als 538 Euro im Monat verdienen würde.
  • Des weiteren dürfen Sie Ihrer Haushaltshilfe nur Tätigkeiten auftragen, die in den Rahmen haushaltsnaher Dienstleistungen fallen. Dies sind im weitesten Sinne Arbeiten, die auch von Personen im eigenen Haushalt erledigt werden könnten - Büroreinigung z.B. ist keine haushaltsnahe Dienstleistung. (Übersicht haushaltsnaher Tätigkeiten)
  • Beachten Sie folgende Besonderheiten, etwa, dass Sie Familienangehörige nicht als Minijobber anmelden können, bei Schülern den Jugendschutz beachten müssen, sowie bei Rentnern, Studierenden oder ausländischen Haushaltshilfen Voraussetzungen erfüllt sein müssen. (Infos zu Besonderheiten)
  • Halten Sie persönliche Daten wie etwa Ihre Bankdaten sowie Steuernummer bereit. Füllen Sie das Formular am besten gemeinsam mit Ihrer Haushaltshilfe aus, denn auch deren persönliche Daten sind notwendig.
  • Tipp: Wenn Ihre Haushaltshilfe bei Ihnen auf Minijob-Basis angestellt wird, haftet sie nicht oder nur begrenzt für Schäden. Hier ist es überlegenswert, eine Sorglos-Versicherung für Haushalte mit Reinigungskraft abzuschließen. Für wenig Geld sichert man sich damit gegen die Kosten durch Schäden ab, die von einer Haushaltshilfe verursacht werden. Diese Versicherung greift übrigens auch bei Verlust von Schlüsseln.



7 Schritte bis zur Anmeldung

Schritt 1

Kreuzen Sie an, dass es sich um eine Neuanmeldung handelt und tragen Sie Ihre persönlichen Daten im Abschnitt “Arbeitgeber” ein. Lassen Sie das Feld “Betriebsnummer” leer, falls Sie zum ersten mal einen Minijobber anmelden. Verwenden Sie ansonsten die Betriebsnummer, die Ihnen bereits zugeteilt wurde. Diese Betriebsnummer ist übrigens nicht mit jener zu verwechseln, welche von der Bundesagentur für Arbeit für gewerbliche Zwecke vergeben wird.

Schritt 2

Kreuzen sie das Feld “Pauschalsteuer” mit “Ja” an und tragen Sie Ihre Steuernummer (entnehmen Sie diese Ihrem letzten Steuerbescheid) ein. Hiermit bestätigen Sie, dass Sie die weniger aufwendige Pauschalsteuer bezahlen wollen, anstatt den Minijobber individuell je nach Lohnsteuerklasse zu besteuern.

Schritt 3

Tragen Sie die persönlichen Daten Ihrer Haushaltshilfe ein. Falls Ihnen die Rentenversicherungsnummer nicht bekannt sein sollte, dann lassen Sie das Feld leer und stellen Sie sicher, dass die anderen persönlichen Daten eingetragen werden.

Schritt 4

Verneinen Sie an dieser Stelle, dass Ihre Haushaltshilfe noch anderen Minijobs nachgeht, indem Sie das Feld 9 leer lassen. Dies ist Voraussetzung dafür, sie auf Minijob-Basis anmelden zu können. In den meisten Fällen wird Ihre Haushaltshilfe bei einer gesetzlichen Krankenversicherung sozialversichert sein, dann können Sie auch das Feld 10 leer lassen.

Schritt 5

Klären Sie mit Ihrer Haushaltshilfe, ob sie Pflichtbeiträge für die Rentenversicherung zahlen möchte. Diese belaufen sich für die Arbeitgebenden auf 15%. Die Minijobber:innen bezahlen einen Eigenbeitrag von 3.6%. Es ist ratsam, sich in dieser Frage bei der Rentenversicherungsanstalt beraten zu lassen, und dementsprechend in Feld 11 einzutragen, ob man diese Rentenversicherungsbeiträge zahlen will. (siehe auch das Merkblatt zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht)

Schritt 6

Tragen Sie nunmehr den Beginn des Beschäftigungsverhältnisses sowie den vereinbarten Monatslohn ein, und erteilen Sie das Lastschriftmandat an die Deutsche Rentenversicherung, womit Sie die Minijobzentrale ermächtigen, die fälligen Abgaben für Ihre Haushaltshilfe einzuziehen.

Schritt 7

Um die bis zu 540 Euro Jährlich an Steuerersparnis tatsächlich auch in Anspruch zu nehmen, müssen Sie die Ausgaben für Ihre Haushaltshilfe auf Zeile 71 des Mantelbogens zur Steuererklärung eintragen.