Damit wir bereit sind, einer fremden Person unseren Haushalt zu überlassen, müssen wir uns voll und ganz auf sie verlassen können. Und auch für den Fall, dass etwas schiefgeht, muss die Haftung und Verantwortung im vornherein geklärt sein. Im Folgenden stellen wir Ihnen Maßnahmen vor, die beide Seiten bestmöglichst absichern.
Einer jüngst veröffentlichten Forsa-Umfrage zufolge ist für rund 8 von 10 Befragten die Vertrauenswürdigkeit einer Haushaltshilfe sogar von größerer Bedeutung als gründliches oder professionelles Reinigen. Deshalb ziehen es 7 von 10 immer noch vor, den Haushalt einer Person zu überlassen, die von Bekannten empfohlen wird. Nur rund jede zehnte Person entscheidet sich für professionelle Reinigungsfirmen oder stellt nach Anzeige ein. Anstelle der bloßen Stellenanzeige, sowie der mündlichen Referenz, bietet Ihnen unser Portal weitere Mechanismen, damit Sie sich ein möglichst fundiertes Bild über die Vertrauenswürdigkeit ihrer potenziellen Haushaltshilfe machen können und auch um die Erwartungshaltungen beider Seiten möglichst abzugleichen.
Unterschiedliche Erwartungshaltungen sind eine häufige Ursache für Unzufriedenheit und Missverständnisse. Wenn Sie selbst den Haushalt führen, gehören Tätigkeiten zu Ihren Aufgaben, die nicht in den expliziten Aufgabenbereich einer Haushaltshilfe fallen. Sie können nicht davon ausgehen, dass Ihre Haushaltshilfe alle Aufgaben im Haushalt übernimmt, wie etwa hohe Fenster putzen, die Wäsche zu waschen, zu kochen oder persönliche Erledigungen für Sie zu machen und die Hecke zu schneiden. Um unterschiedliche Erwartungshaltungen aus dem Weg zu räumen, bitten wir Sie auf unserem Portal jene Tätigkeiten anzukreuzen, für die Sie eine Hilfe benötigen. Ebenso auch, wie regelmäßig Sie die Reinigungshilfe in Anspruch nehmen wollen. Auch können Sie unserem Portal entnehmen, ob eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis von Ihnen angemeldet werden will oder selbst mit Gewerbeschein arbeitet. So kommt es erst gar nicht zu Missverständnissen und der genaue Aufgabenbereich und Rahmen der Zusammenarbeit ist noch vor dem ersten Vorstellungsgespräch für alle klar.
Des Weiteren spielt bei der Personalauswahl auch Sympathie, sowie persönliche Eignung eine wichtige Rolle. Wir alle haben unterschiedliche Qualitäten. Gerade bei Tätigkeiten im Haushalt ist auch mit häufigem persönlichen Kontakt zu rechnen. So macht es Sinn vorweg zu klären, ob eine gute Kommunikationsbasis besteht. Nutzen Sie hierfür die Profile auf unserem Portal und machen Sie sich ein erstes Bild von der Person und ihren Erwartungen. Inkohärente Profile werden von uns gesperrt. Nehmen Sie auch Einsicht in die von der Nutzern und Nutzerinnen hochgeladenen Referenzen und Dokumente, falls verfügbar. Achten Sie besonders darauf, warum die Person der Tätigkeit nachgehen will und ob sie bereit wäre, diese auch längerfristig zu übernehmen.
Aber auch beim Verfassen der Anzeige macht es Sinn, möglichst klar darzustellen auf welche Qualitäten Sie Wert legen. Es ist ja durchaus denkbar, dass Sie eine Person, welche diese Arbeit gerne ausübt, tierfreundlich ist und etwas Gartenarbeit und Werkeln für Sie übernehmen würde, dafür aber etwas langsamer beim Putzen ist, einer professionellen Reinigungskraft vorziehen würden. Artikulieren Sie derartige Präferenzen. Achten Sie auch auf die Bewertungen anderer Nutzer und Nutzerinnen recherchieren Sie selbst über die Person im Internet und stellen Sie auch Fragen über unseren Nachrichtendienst. Aus Hobbies oder gemeinsamen Interessen können Sie viel über die potenzielle Qualität der zwischenmenschlichen Beziehung ablesen.
Beim eigentlichen Vorstellungsgespräch können Sie bloße Versprechen und Worte auf Ihre Authentizität hin prüfen. Lassen Sie sich die Identität mit einem Personenausweis (Pass, ID) bestätigen und ebenso Zeugnisse, Referenzen und eine gültige Arbeitsbewilligung zeigen. Rufen Sie gegebenenfalls bei bisherigen Dienstgebern und Dienstgeberinnen an und fragen nach deren Eindruck und Erfahrungen. Und stellen Sie Fragen, die ihnen helfen, ein genaues Bild über die Motivation der Person zu zeichnen. Fragen Sie etwa danach, was Sauberkeit für ihre potentielle Haushaltshilfe persönlich bedeutet. Lassen Sie sich bei einem Probeputzen zeigen, worauf die Person achtet. Und berücksichtigen Sie bei ihrer Beobachtung Details, wie etwa ob sie kleinere Gegenstände anhebt oder diese einfach auf dem Parkett verschiebt. Ob sie Hygienevorschriften einhält, ob ihr z. B. das Farbensystem bekannt ist, ob sie unterschiedliche Schwämme als auch unterschiedliche Reinigungsmittel für diverse Oberflächen verwendet.
Klären Sie alle Erwartungshaltungen und Details - etwa ob Sie einen Nichtraucherhaushalt haben - und setzen Sie auch einen Arbeitsvertrag auf, in dem die Aufgabenbereiche und der Zeitrahmen (ob gelegentlich oder regelmäßig und ob mit Befristung) und auch eine Probezeit vereinbart wird. Machen Sie eine Kopie vom Personenausweis und der Arbeitsbewilligung. Melden Sie Ihre neue Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale sowie gesetzlichen Unfallversicherung an. Auf Grundlage des Vertrags können Sie Checklisten erstellen, welche abgearbeitet werden. Ihrer Haushaltshilfe stehen dann die üblichen Sonderzahlungen zu, wie etwa Krankengeld oder Urlaubsgeld. Ebenso verpflichten Sie sich die Kündigungsfrist einzuhalten.
Wenn Ihre Haushaltshilfe bei Ihnen angestellt ist, haftet sie nicht oder nur begrenzt für Schadensfälle. Instruieren Sie die Reinigungskraft deshalb besonders genau, damit Schäden gar nicht erst entstehen (z.B. welche Putzmittel verwenden, Hausschlüssel immer am Schlüsselbund tragen, keine schweren Gegenstände verschieben). Arbeitet sie auf Rechnung als Selbständige, dann verfügt sie meist über eine Berufshaftpflichtversicherung. Stellen Sie also sicher, dass eine solche auch abgeschlossen wurde.
Um auch von den Steuervergünstigungen für die haushaltsnahe Dienstleistung zu profitieren, sollte man sich die Zahlungen quittieren lassen. Und stellen Sie ein Schlüsselübergabeprotokoll aus, falls Sie der Haushaltshilfe einen Schlüssel übergeben sollten.
Weisen sie auf Besonderheiten bei der Bedienung der Haushaltsgeräte sowie auf vorhandene Gefahrenpotenziale im Haushalt hin. Zum Beispiel könnten Sie Details erläutern, wie etwa, dass ein Fenster nicht gekippt werden darf, wegen der Gefahr, dass die Nachbarskatze sich verletzt. Ebenso sollte geklärt sein, wo sich Feuerlöscher und Rauchmelder befinden, der Sicherungskasten, sowie der Hauptwasseranschluss und wie diese bedient werden. Und falls etwas trotz aller Aufklärung nicht Ihren Erwartungen entspricht, vergessen Sie nicht auf das Recht auf Nachbesserung. Geben Sie ihrer Haushaltshilfe eine zweite Chance, ihre Fehler oder Ungenauigkeiten auszubessern und fordern Sie die im Arbeitsvertrag abgemachten Pflichten ein.