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Haushaltshilfe anmelden, Steuern sparen

Haushaltshilfe anmelden, Steuern sparen
Wer eine Haushaltshilfe schwarz beschäftigt, möchte Geld und Mühen sparen. Dabei geht er beträchtliche Risiken ein. Dies ist nicht nötig. Bei genauerer Betrachtung lohnt es sich nämlich, die Putzkraft ordentlich anzumelden und zu versichern. Beide Seiten profitieren von einer korrekten Anstellung, unter anderem auch finanziell. Der 538 Euro Job (Minijob) ist besonders praktisch für eine Anstellung im Haushalt. Die Steuerersparnis wiegt dabei einen großen Teil der Sozialabgaben wieder auf.

Was droht mir, wenn ich jemanden schwarz beschäftige?

Wenn die Behörden einer nicht gemeldeten Anstellung auf die Schliche kommen, ergeben sich verschiedene Konsequenzen. Diese treffen in der Regel die Arbeitgeberin. Zum ersten sind da die Ansprüche der Sozialversicherungen. Die Arbeitgeberin muss die zurückbehaltenen Sozialabgaben nachträglich leisten. Weiter droht eine Geldbuße für die Nichtanmeldung, welche mehrere Tausend Euro betragen kann. Auch die Putzkraft kommt nicht ungeschoren davon. Sie hat unter anderem die erhaltenen Lohnzahlungen zu versteuern.

Legale Anstellung schützt vor Schadensansprüchen

Das größte Risiko tritt dann ein, wenn die Haushaltshilfe schwarz beschäftigt ist und bei der Arbeit verunfallt. Die Arbeitgeberin ist dann für die entstandenen Schäden haftbar. Fällt die Putzkraft z. B. beim Fensterreinigen von der Leiter oder rutscht sie auf dem nassen Boden aus, drohen beträchtliche Unfallkosten. Mitunter muss die Arbeitgeberin Rehabilitationskosten oder sogar eine lebenslange Rente bezahlen, wenn die Putzhilfe schwer verunfallt. Bei einer korrekten Anstellung kommt die Unfallversicherung für diese Kosten auf. Bei einem Minijob auf 538 Euro Basis ist die Haushaltshilfe automatisch unfallversichert.

538 Euro Job im Handumdrehen

Wenn die Voraussetzungen für einen Minijob gegeben sind, lässt sich eine korrekte Anstellung besonders einfach und steuergünstig vornehmen. Die Anmeldung erfolgt dabei mit dem Arbeitsscheck-Verfahren der Minijobzentrale. In 15 bis 30 Minuten ist dies erledigt. Dienstleistungen wie Putzen, Bügeln oder Waschen eignen sich für eine Beschäftigung auf 538 Euro Basis. Die Haushaltshilfe muss dabei nicht zwingend 538 Euro im Monat verdienen. Sie kann auch auf Stundenbasis und flexibel angestellt werden. Es ist einfach zu beachten, dass die 538 Euro – Grenze nicht überschritten wird, und zwar über alle Minijobs der Haushaltshilfe hinweg.

Beträchtliche Steuerersparnis

Die Sozialabgaben bei einem Minijob betragen 14,9 %. Darin sind Krankenversicherung für die Putzkraft, Umlagen etc. enthalten. Die Haushaltshilfe ist damit wesentlich besser abgesichert als in einer Schwarzanstellung. Die Kosten dafür übernimmt die Arbeitgeberin, doch werden diese zu einem großen Teil durch Steuerersparnisse aufgewogen. Die Lohnzahlungen an eine Minijobberin sind nämlich steuerlich privilegiert. Einmal monatlich können so rund zwei Drittel der Sozialabgaben als Steuerabzug eingespart werden. Bei Anstellungen von 2-3 Stunden pro Wochen sparen Sie sogar Kosten, wie das folgende Rechenbeispiel zeigt.



Kosten einer Haushaltshilfe auf Minijob-Basis (Beispiel)

Nettolohn monatlich 180,00 €
Sozialabgaben (14,79%) 26,62 €
Steuerersparnis / Monat 41,32 € (20% von 206,62 €)
Effektive Kosten / Monat 165,30 €

Fazit: Wenn Sie eine Haushaltshilfe für 2-3 Stunden pro Woche beschäftigen und bei der Minijobzentrale anmelden, dann sparen Sie sogar Geld!

Schwarzarbeit lohnt sich nicht

Die Mehrkosten der legalen Anstellung betragen also nur rund 5 % verglichen mit der Schwarzarbeit. Die Arbeitgeberin trägt aber kein Risiko bei einem Unfall und muss auch keine Bußen befürchten. Mit der korrekten Anmeldung des Jobs auf 538 Euro Basis sind die finanziellen Risiken für beide Seite gebannt. Für allfällige Unfall- und Rehabilitationskosten kommt die Versicherung auf. Putzkraft und Arbeitgeberin haben das gute Gefühl, unnötige Risiken vermieden zu haben und transparent zu handeln.

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