Ob die Kosten für eine Haushaltshilfe ganz oder teilweise übernommen werden können, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Grundsätzlich gibt es Möglichkeiten zur Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung, insbesondere bei einem anerkannten Pflegegrad.
Bitte beachten Sie: Wir können keine rechtlich verbindlichen Auskünfte erteilen. Die folgenden Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine Beratung durch Ihre Pflegekasse oder eine Fachstelle.
Pflegegrad als Voraussetzung
Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist in der Regel ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5). Personen mit Pflegegrad haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, die über die zuständige Pflegekasse verwaltet werden. Zu diesen Leistungen zählt – je nach Einzelfall – auch Unterstützung im Haushalt, wie z. B. durch eine Haushaltshilfe.
Entlastungsbetrag nutzen
Pflegebedürftige mit Pflegegrad haben Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser beträgt monatlich 131 Euro (Stand 1.1.2025) und kann für haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltagsbegleitung oder Betreuung eingesetzt werden. Die Leistung muss durch einen nach Landesrecht anerkannten Anbieter erbracht werden. Ob eine über Putzperle.de gefundene Haushaltshilfe diese Voraussetzungen erfüllt, klären Sie bitte direkt mit der Haushaltshilfe oder Ihrer Pflegekasse.
Bitte beachten Sie: Private Haushaltshilfen sind in der Regel nicht landesrechtlich anerkannt und können deshalb nicht über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Wir empfehlen Ihnen deshalb, gezielt nach selbständigen Haushaltshilfen oder Reinigungsfirmen zu suchen. Diese wissen häufig besser über die Abrechnungsmöglichkeiten Bescheid und erfüllen unter Umständen die nötigen Voraussetzungen.
Abrechnung über den Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und wird nur rückwirkend ausgezahlt. Das bedeutet: Sie müssen zunächst eine Rechnung einreichen, um eine Erstattung zu erhalten. Alternativ bieten einige Pflegekassen die Möglichkeit einer Abtretungserklärung. In diesem Fall rechnet die Haushaltshilfe direkt mit der Pflegekasse ab, sodass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen. Ob das möglich ist, hängt sowohl von der Pflegekasse als auch vom jeweiligen Anbieter ab.
Unser Tipp
Sprechen Sie vorab mit Ihrer Pflegekasse, ob und wie eine Abrechnung im Einzelfall möglich ist und welche Anforderungen erfüllt sein müssen. Erkundigen Sie sich außerdem bei der gewünschten Haushaltshilfe, ob sie nach Landesrecht als Anbieter zur Entlastung im Alltag anerkannt ist.
Bei Fragen zur Nutzung von Putzperle.de oder zur Suche nach einer passenden Haushaltshilfe helfen wir Ihnen hier gerne weiter: Wie funktioniert Putzperle.de?
Für alle Fragen zur Kostenübernahme wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Pflegekasse oder an eine Pflegeberatungsstelle in Ihrer Nähe.