Zurück

Welche Steuern muss ich abführen?

Als Haushaltshilfen müssen Sie nur dann einen Dienstnehmerbeitrag an die Gesundheitskasse leisten, wenn

  • Sie mehrere geringfügige Beschäftigungen ausüben, die zusammen die Geringfügigkeitsgrenze übersteigen (für 2024: 538 € monatlich)
  • oder wenn Sie neben einer geringfügigen Beschäftigung noch ein vollversichertes Dienstverhältnis haben

Für geringfügig Beschäftigte bezahlen Sie pauschalierte Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung in Höhe von 13,0 Prozent (KV) beziehungsweise 15,0 Prozent (RV) des Entgelts. Beiträge zur Arbeitslosen- und zur Pflegeversicherung fallen nicht an. 

Qualifiziere ich für einen Minijob?