Als Haushaltshilfen müssen Sie nur dann einen Dienstnehmerbeitrag an die Gesundheitskasse leisten, wenn
Für geringfügig Beschäftigte bezahlen Sie pauschalierte Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung in Höhe von 13,0 Prozent (KV) beziehungsweise 15,0 Prozent (RV) des Entgelts. Beiträge zur Arbeitslosen- und zur Pflegeversicherung fallen nicht an.
Qualifiziere ich für einen Minijob?