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Muss ich meine Haushaltshilfe gegen Unfälle versichern?

In Deutschland besteht für Arbeitgeber grundsätzlich eine gesetzliche Unfallversicherungspflicht für ihre Beschäftigten, sofern es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung handelt (Minijob) oder die wöchentliche Arbeitszeit regelmäßig 20 Stunden überschreitet.

Wenn Sie eine Haushaltshilfe beschäftigen, sollten Sie in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung für sie abschließen. Dies kann über die Minijob-Zentrale erfolgen, bei der Sie Ihre Haushaltshilfe anmelden müssen. Die Kosten für die Unfallversicherung werden in der Regel von Ihnen als Arbeitgeber getragen.

Planen Sie, den Minijob in nächster Zeit anzumelden? Noch einfacher als die Minijobzentrale ist der praktische Service von “quitt”. Quitt kümmert sich für private Arbeitgebende um die Anmeldung, Verwaltung und Abrechnung von Putzhilfen. Einfach, fair, digital.

Schauen Sie sich zusätzlich gerne die Sorglos-Versicherung von Putzperle.de an. Die Sorglos-Versicherung deckt von Ihrer Haushaltshilfe verursachte Schäden an Wohnung und Einrichtung ab.

Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderregelungen, abhängig von der Art der Beschäftigung und der wöchentlichen Arbeitszeit. Es wird empfohlen, sich bei den relevanten Behörden oder einem Versicherungsberater zu erkundigen, um genaue Informationen zu erhalten, die auf Ihren spezifischen Fall zutreffen.