Reguläre Anstellung
Solange die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs (538 € im Monat) nicht überschritten wird, sind Sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet, Ihre Haushaltshilfe bei der Krankenkasse anzumelden. Falls die Geringfügigkeitsgrenze aber überschritten wird, müssen Sie Ihre Reinigungskraft bei der gesetzlichen Krankenkasse anmelden.
So ist Ihre Haushaltshilfe im Ernstfall vor den negativen Folgen von Invalidität, Erwerbsausfall und Arbeitslosigkeit geschützt.
Selbständige Haushaltshilfen und Reinigungsfirmen
Nein, eine selbständige Haushaltshilfe oder Reinigungsfirma müssen Sie nicht anmelden.