Studieren und nebenbei auf Minijob-Basis als Haushaltshilfe tätig zu sein, das lässt sich wunderbar vereinbaren. Studierende verfügen über langfristig planbare Zeitreserven. Und gerade diese Planbarkeit und Regelmäßigkeit ist vielen Haushalten wichtig. Das Putzen selbst andererseits ergänzt die intellektuelle Arbeit des Studierens und bietet Gelegenheit zu sozialem Austausch. Als Student oder Studentin ist man dabei meist bei den Eltern mitversichert und muss sich auch keine Sorgen machen, Anspruch auf das BAföG zu verlieren, solange man nur auf Minijob-Basis im Haushalt aushilft.
Ist Hausarbeit nicht nur etwas für flinke und erfahrene Putzhilfen?
Zu den wichtigsten Anstellungsbedingungen gehören Zuverlässigkeit, die Regelmäßigkeit, mit der die Aufgabe erfüllt wird, sowie ein gutes zwischenmenschliches Verhältnis. Professionelles Arbeiten und jahrelange Erfahrung als Putzkraft kommen oft erst an zweiter Stelle. Schließlich kann man relativ schnell eingeschult werden und meist reicht Fleiß, Umsicht und Sorgfalt aus, um seinen Job gut zu machen.
Wichtig ist Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen auf jeden Fall, dass sie nicht jede zweite Woche neues Putzpersonal einschulen müssen. Sie möchten eine Person finden, auf die Sie sich langfristig verlassen können und die auch absolut vertrauenswürdig ist. Schließlich wird ihr der Haushalt überlassen, Zutritt zur eigenen Wohnung gewährt, sowie eventuell ein Schlüssel übergeben. Viele wollen sich mit dieser Person auch über etwas Interessantes unterhalten und austauschen können, man verbringt ja auch Zeit gemeinsam.
Haushalte wünschen eine langfristige Zusammenarbeit
Wird man also als Student oder Studentin ohne Putzerfahrung überhaupt angestellt? Wenn man seine Arbeit gut und regelmäßig macht, drücken viele auch dann ein Auge zu, wenn man nicht gar so schnell damit fertig ist. Gerade für diese Regelmäßigkeit bringt man als Student oder Studentin gute Voraussetzungen mit. Denn meist ist man interessiert an einem langfristigen regelmäßigen Einkommen und hat auch über das Semester hinweg gut planbare Zeitreserven. Viele
Reinigungskräfte, die auf selbständiger Basis arbeiten, müssen sich dagegen jeweils nach dem Auftragsangebot richten und können diese Regelmäßigkeit nicht bieten.
Ein weiterer Vorteil für Studenten ist, dass die Haushalte meist auf Minijob-Basis anstellen möchten. Viele professionelle Putzkräfte können dies nicht bieten, weil sie das Maximum von 538 EUR pro Monat bereits mit anderen Minijobs verdienen. Studenten arbeiten nur Teilzeit und erreichen diese Grenze oft nicht. Für sie ist es sehr attraktiv, bei der Minijob-Zentrale angemeldet zu werden.
Minijob in der Nähe finden
Warum ist Haushaltshilfe der ideale studentische Nebenjob?
Weiters gehören Arbeiten im Haushalt zu jenen Tätigkeiten, die sich als Ausgleich zum Studium anbieten. Manchmal brauchen wir eine intellektuelle Auszeit, und hierfür eignet sich Haushaltshilfe wunderbar. Man fokussiert sich dann auf den körperlichen Vollzug der Tätigkeit und nutzt das Putzen zum meditativen geistigen Abschalten oder zur sozialen Interaktion. Und wer es gar nicht lassen kann: repetitive manuelle Arbeiten lassen sich umgekehrt nach einiger Übung auch gut mit intellektuellen Tätigkeiten vereinbaren. So kann man etwa, wenn es die Umstände zulassen, beim Putzen eine Vorlesung nachhören. Diese Möglichkeit zur sinnvollen Ergänzung des studentischen Tagesablaufs hat man bei anderen Hilfstätigkeiten meist nicht.
Arbeiten und BAföG beziehen?
Ein Nebenjob und BAföG-Bezug sind durchaus vereinbar. Das BAföG wird i.d.R. für einen Zeitraum von 12 Monaten gewährt. Für diesen Zeitraum gilt eine Zuverdienstgrenze, die beachtet werden muss. Deren genaue
Berechnung ist zwar etwas komplizierter, als Orientierung kann jedoch dienen, dass man als angestellte Putzkraft (nicht bei selbständiger Tätigkeit!) jährlich nicht mehr als 5400 Euro inkl. Sonderzahlungen dazuverdienen darf. Dieser Betrag wird bei einem Pensum von wenigen Stunden pro Woche nicht erreicht. Auch deshalb eignet sich eine Putzstelle gut als
Studentenjob.
Falls der Betrag trotzdem über diese Summe hinausgeht, wird das BAföG jeweils gekürzt. Der genaue Zeitraum ist hierbei nicht relevant - ob man über 12 Monate hinweg 538 Euro monatlich brutto verdient oder hauptsächlich in den Semesterferien arbeitet, spielt hierbei keine Rolle. Und falls man Kinder oder einen Ehegatten hat, gelten natürlich andere Freibeträge.
Die Krankenversicherung
Als Student oder Studentin kann man sich bei den Eltern in der Familienversicherung mitversichern lassen - allerdings nur bis zum 25. Lebensjahr. Zudem hat man ähnlich zum BAföG die Zuverdienstgrenze von 538 Euro monatlich zu beachten. Selbst wenn man weniger als diesen Betrag verdient, die wöchentliche Arbeitszeit jedoch 20 Stunden überschreitet, verliert man den Anspruch auf Familienversicherung und muss sich selbst versichern, weil man dann als hauptberuflich berufstätig gilt und Sozialversicherungsbeiträge zahlen müsste. Nur in den Semesterferien ist eine höhere wöchentliche Arbeitszeit erlaubt.
Vorsicht bei Sonderzahlungen und Selbständigkeit
In die jährliche Zuverdienstgrenze von 6'456 Euro bei Angestellten fallen auch Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld sowie Urlaubsgeld. Dies sollte man beachten, wenn man den Verdienst aushandelt. Inklusive etwaigem Urlaubsgeld sollte man die Zuverdienstgrenze nicht überschreiten, weil man sonst sozialversicherungspflichtig wird, sowie das Gehalt der BAföG angerechnet wird.
Und als Selbständiger oder Selbständige sollte man darauf achten, dass die Einkommensgrenze bei BAföG-Bezug anders berechnet wird und niedriger liegt. Der Jahresgewinn darf dabei ca. 4200 Euro im Jahr nicht überschreiten. Der Betrag fällt niedriger aus als bei einem Minijob, weil die Werbekostenpauschale wegfällt und man die Betriebsausgaben dem Finanzamt in der Steuererklärung bekanntgibt.