In Deutschland gibt es spezifische Regelungen für die Arbeit von Haushaltshilfen an Sonn- und Feiertagen. Im Allgemeinen gilt, dass Arbeit an Sonn- und Feiertagen verboten ist, es sei denn, es handelt sich um dringende Arbeiten wie Notfälle oder unverzichtbare Pflegedienste.
Wenn eine Haushaltshilfe an einem gesetzlichen Feiertag arbeiten muss, hat sie Anspruch auf einen Ersatzruhetag oder auf eine zusätzliche Bezahlung. Die genauen Bedingungen hängen vom individuellen Arbeitsvertrag ab.
Zusammenfassend dürfen Haushaltshilfen in Deutschland an den meisten Sonn- und Feiertagen nicht arbeiten, es sei denn, es handelt sich um dringende Arbeiten. Bei Arbeit an gesetzlichen Feiertagen haben sie Anspruch auf Ersatzruhetage oder zusätzliche Bezahlung, abhängig von den vereinbarten Bedingungen.