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Brauche ich einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit der Haushaltshilfe?

Ein Arbeitsvertrag kann sowohl schriftlich als auch mündlich abgeschlossen werden, da er der Formfreiheit unterliegt. Es besteht jedoch ein hohes Risiko für beide Seiten bei einem mündlichen Vertrag, da im Falle von Unstimmigkeiten Nachweise vorgelegt werden müssen. Eine Ausnahme bildet ein befristeter Arbeitsvertrag, der zwingend schriftlich abgeschlossen werden muss.

Es besteht jedoch eine gesetzliche Verpflichtung, die Rahmenbedingungen zwischen Ihnen als privatem Arbeitgeber und Ihrer Haushaltshilfe in einem schriftlichen Nachweis festzuhalten.

Folgende Aspekte müssen schriftlich festgehalten werden, wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit Ihrer Haushaltshilfe abschließen oder einen schriftlichen Nachweis erstellen: Arbeitsort, Beginn und gegebenenfalls Ende des Arbeitsverhältnisses, Gehalt, Urlaubsanspruch und Art der Tätigkeit. Sie können auch zusätzliche Bestimmungen freiwillig festlegen, wie z.B. die Vorlage eines Führungszeugnisses oder Geheimhaltungsvereinbarungen für Angelegenheiten in Ihrem Zuhause. Insbesondere im privaten Bereich sollte eine Klausel zur Mehrfachbeschäftigung enthalten sein, da sich dadurch die Arbeitgebernebenkosten ändern können.

Es ist wichtig zu beachten, dass jegliche Form eines Arbeitsvertrags bei Schwarzarbeit nichtig ist und erst mit der offiziellen Anmeldung gültig wird.

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