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556 Euro Job — darf ich mehrere haben?

556 Euro Job — darf ich mehrere haben?

Gerade bei Haushaltshilfen ist die geringfügige Beschäftigung sehr verbreitet. Ein gängiger Irrtum ist, dass man nur einen einzigen 556 Euro Job haben kann. Eine Arbeitnehmerin darf aber so viele 556 Euro Jobs haben, wie sie möchte. Allerdings darf sie mit all diesen Jobs zusammen nicht mehr verdienen als 556 Euro, sonst fällt sie unter die Sozialversicherungspflicht.

556 Euro Basis heißt nicht immer 556 Euro Verdienst

Da liegt der Irrtum: Man geht oft davon aus, dass man bei einem 556 Euro Job auch 556 Euro bekommt. Dem ist aber nicht so: 556 Euro Job heisst deswegen 556 Euro Job, weil man bei diesem Job maximal 556 Euro verdienen kann. Bis dahin führt die Arbeitgeberin die Sozialversicherungsbeiträge und auch die Steuern pauschal für den Arbeitnehmer ab. Wenn der Verdienst höher liegt, wird der Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig. Er muss also Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung selbst zahlen.

556 Euro Job finden

Verschweigen, dass die 556 Euro Grenze bereits ausgeschöpft ist?

Soll man sich auf einen Minijob bewerben, wenn die 556 Euro bereits ausgeschöpft sind? Man würde denken: Wie kann der eine Arbeitgeber das überhaupt von einem anderen wissen? Spätestens dann, wenn die Beschäftigung korrekt gemeldet wird, kommt die Sache ans Licht. Jeder Arbeitgeber muss die geringfügige Beschäftigung nämlich bei der Bundesknappschaft (Minijob-Zentrale) anmelden. Die Bundesknappschaft verfügt dann über alle Daten und kann sehr schön zusammenrechnen, wie viel eine Haushaltshilfe in der Summe verdient.

Auch bei der Arbeitszeit gibt es eine Obergrenze

Eine Arbeitnehmerin darf also beispielsweise 2 Jobs haben, bei denen Sie jeweils 200 Euro verdient. Damit wäre sie noch in der 556 Euro Grenze. Wichtig ist aber auch, dass sie nicht mehr als 8 Stunden pro Tag und insgesamt nicht mehr als 6 Tage pro Woche auf Minijob-Basis arbeitet. Das wird ebenfalls zusammengerechnet und kann eine Rolle spielen bei der Frage, ob zusätzliche Minijobs angenommen werden dürfen.



Nur ein Minijob, falls versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung vorliegt

Hat ein Minijobber eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er daneben nur einen 556 Euro Minijob ausüben. Nimmt er später noch einen oder mehrere 556 Euro Jobs dazu, werden diese mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung in der Regel versicherungspflichtig. Auf der Seite der Minijob-Zentrale finden sich anschauliche Beispiele dazu.

Darf ich als Haushaltshilfe mehrere 556 Euro Jobs haben? Die Antwort lautet grundsätzlich ja.

Ich kann von mehreren Arbeitgebern bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Die Summe meiner Einkünfte darf dabei nicht mehr als 556 Euro betragen. Es darf keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung vorliegen, ansonsten ist nur ein Minijob erlaubt. Sind diese beiden Bedingungen erfüllt, dann kann ich die 556 Euro auf beliebig viele Jobs verteilen. Um die Sozialversicherung und Steuern kümmern sich dann meine Arbeitnehmer. Ich kann mich voll und ganz auf meine Aufgaben konzentrieren und bin dabei trotzdem gut versichert.

Aktuell ausgeschriebene Jobs auf 556 Euro Basis in deutschen Städten: