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Kann ich die Kosten für die Haushaltshilfe von den Steuern abziehen?

In Deutschland können bestimmte haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen unter anderem die Kosten für eine Haushaltshilfe. Um diese Kosten von der Steuer absetzen zu können, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die Haushaltshilfe muss in Ihrem Haushalt tätig sein und eine ordnungsgemäße Rechnung stellen.
  2. Die Bezahlung darf nicht in bar erfolgen, sondern muss per Überweisung oder mittels anderer elektronischer Zahlungsmittel erfolgen.
  3. Sie müssen die Kosten in Ihrer Steuererklärung angeben und nachweisen können.

Der Steuerrabatt, den Sie erhalten können, beträgt 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr. Dies bedeutet, dass Sie bis zu 20 Prozent der Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen, einschließlich der Kosten für eine Haushaltshilfe, von Ihrer Steuerschuld abziehen können.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Steuerrabatt nur gewährt wird, wenn es sich um eine legal beschäftigte Haushaltshilfe handelt. Das bedeutet, dass die Haushaltshilfe entweder bei Ihnen angemeldet sein muss oder über eine Agentur vermittelt wurde, die die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge abführt.

Um den Steuerrabatt für eine private Haushaltshilfe zu erhalten, müssen Sie die Kosten in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Dafür gibt es verschiedene Anlagen, je nachdem, ob Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind oder freiwillig eine abgeben möchten. In der Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" können Sie die Kosten für die Haushaltshilfe angeben und den Steuerrabatt geltend machen.

Für weitere Informationen lesen Sie sich gerne den Artikel von Quitt durch.