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In welchem Fall darf eine Haushaltshilfe auf Rechnung arbeiten?

In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie eine Haushaltshilfe legal auf Rechnung arbeiten kann. Hier sind einige Fälle, in denen dies möglich sein kann:

  1. Selbstständige Haushaltshilfe: Eine Haushaltshilfe kann als selbstständige Unternehmerin tätig sein und ihre Leistungen auf Rechnung anbieten. In diesem Fall muss sie ein Gewerbe anmelden und ist für die Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen selbst verantwortlich.
  2. Beschäftigung als Minijob: Wenn die Haushaltshilfe regelmäßig und dauerhaft in einem privaten Haushalt tätig ist, kann sie als Minijobberin angestellt werden. Dabei darf sie monatlich nicht mehr als 538.- Euro verdienen. Der Arbeitgeber muss die Pauschalbeiträge zur Sozialversicherung zahlen und die Haushaltshilfe kann eine Rechnung über ihre geleisteten Stunden stellen.