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Bürgergeld und Minijob als Haushaltshilfe: Was Sie beachten müssen

Bürgergeld und Minijob als Haushaltshilfe: Was Sie beachten müssen

Vielleicht haben Sie bereits mit dem Gedanken gespielt, neben dem Bürgergeld (ehemals Hartz IV) Bezug einen Minijob anzunehmen, zum Beispiel als Haushaltshilfe. Aus Angst den Bürgergeld Anspruch jedoch zu verlieren, könnten Sie davon wieder abgekommen sein. In diesem Falle wird es Sie freuen zu lesen, dass ein Zuverdienst durch Minijobs neben Bürgergeld grundsätzlich erlaubt ist. Tatsächlich gehen ein Großteil der Bürgergeld-Bezieher/innen einem Minijob nach, um ihr Einkommen aufzubessern. Von Bürgergeld (Hartz IV) allein lebt nur etwa jede/r Vierte. Minijobs bessern nicht nur die finanziellen Möglichkeiten auf. Sie sind zugleich ein Weg in die Vollbeschäftigung und eine Form der Teilhabe an der Gesellschaft.

Freibeträge für Minijobs als Haushaltshilfe: Ein Überblick

Wieviel Ihnen als Haushaltshilfe zusätzlich zum Bürgergeld bleibt, hängt von der Höhe Ihres Zuverdienstes ab. Als Faustregel gilt, dass Sie bis 1000 Euro Verdienst jeweils 100 Euro plus 20% des Restgehalts zusätzlich zum Bürgergeld behalten können und anrechnungsfrei bleiben. Ab 1000-1200 Euro sind es 100 Euro plus 10% vom Rest. Und wenn ein Kind in ihrer Bedarfsgemeinschaft lebt und das Einkommen zwischen 1200-1500 Euro liegt, sind es ebenfalls 100 Euro plus 10% die Ihnen als Freibetrag bleiben.

Die Summe des Verdienstes wird aus allen Ihren Minijobs zusammengerechnet. 100 Euro können Sie von diesem Gesamtverdienst auf jeden Fall als Freibetrag abziehen und behalten. Verdienen Sie z.B. genau 100 Euro im Monat, bleiben Ihnen diese auch zur Gänze. Gehen Sie einer oder mehreren ehrenamtlichen Tätigkeiten nach, beträgt dieser Freibetrag in Summe sogar 200 Euro. Vom Rest, d.h. dem Einkommen abzüglich der 100 Euro, bleiben Ihnen jeweils weitere 20% oder 10% als Freibetrag, die zu den 100 Euro dazugerechnet werden.




Haushaltshilfe Minijob: Rechenbeispiele für Freibeträge

Verdienen Sie also 200 Euro im Monat als Putzfrau, bleiben Ihnen davon insgesamt 120 Euro als Freibetrag übrig. Die übrigen 80 Euro werden von Ihrem Arbeitgeber an das Jobcenter überwiesen und zur Deckung Ihres Bürgergeldes Anspruchs verwendet. Sie werden m.a.W. dem Bürgergeld angerechnet, der staatliche Beitrag zum Bürgergeld fällt um diesen Betrag geringer aus.

Würden Ihnen 538 Euro im Rahmen eines Minijobs zustehen, könnten Sie mit 170 Euro mehr zuzüglich zum Bürgergeld im Monat rechnen. Diese 170 Euro Freibetrag setzen sich aus oben erwähnten 100 Euro plus 20% der restlichen 350 Euro - also 70 Euro - zusammen. Die übrigen 280 Euro werden auf das Bürgergeld angerechnet. Von den 563 Euro, die Sie als Bürgergeld Regelsatz bekommen, werden 280 Euro von Ihrem Arbeitgeber an das Jobcenter überwiesen, den Rest trägt der Staat. Sie können auch folgenden Bürgergeld-Rechner verwenden um den genauen Freibetrag zu errechnen:

Steuervorteile bei Haushaltshilfe Minijobs: So setzen Sie Ausgaben ab

Fallen jedoch gewisse Ausgaben an, die zur Ausübung ihres Minijobs unvermeidbar sind, können Sie diese absetzen und so ihren Anspruch heben. Absatzbeträge sind Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen, geförderte Altersvorsorgebeiträge oder Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen. Lassen Sie sich zu den Absetzbeträgen von einem Steuerberater beraten. Achten Sie jedoch darauf jeden Minijob rechtzeitig vor Antritt dem Jobcenter bekanntzugeben, weil ansonsten mit einer Kürzung des Bürgergeldes zu rechnen ist.


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