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Gewerbe anmelden? Mit 5 Tipps zur selbständigen Reinigungskraft

Gewerbe anmelden? Mit 5 Tipps zur selbständigen Reinigungskraft

Lohnt sich Selbständigkeit als Putzfrau überhaupt, oder kommen nur unnötige zusätzliche Kosten auf einen zu? Hat man mit einem komplizierten Schriftverkehr zu rechnen, oder kann man die Steuererklärung auch einfach selbst machen? Und wie stellt man eigentlich eine Rechnung aus, und mit welchen Kosten hat man als selbständige Putzkraft eigentlich zu rechnen? Die folgenden 5 Tipps werden Ihnen den Start in die Selbständigkeit leichter machen.

Für wen lohnt sich ein Gewerbeschein?

Wechseln Sie als Reinigungskraft für Privathaushalte immer wieder zwischen verschiedenen Auftraggebern und Auftraggeberinnen? Mussten Sie schon lukrative Putzjobs als Haushaltshilfe ablehnen, weil Ihr Auftraggeber ode Ihre Auftraggeberin Sie lieber auf Rechnung engagieren wollte, anstatt Sie auf Minijob-Basis anzumelden? Oder haben Sie schlicht so viele Aufträge, dass Sie über die Minijob-Grenze von monatlich 538 Euro kommen würden? Dann lohnt sich Selbständigkeit als Reinigungskraft für Sie eventuell. Mit einem Gewerbeschein können Sie Ihr Hobby von einem kleinen Nebenverdienst zu einer soliden Einkommensbasis ausbauen. Als Selbständiger und Selbständige sind Sie dann zwar für die Versteuerung Ihrer Umsätze als auch für die Beitragszahlungen zur Sozialversicherung und Berufshaftpflichtversicherung selbst zuständig. Andererseits jedoch sind Sie nicht an den Mindestlohn gebunden, können mehr verlangen, weil Sie auch mehr bieten, spontan Putzjobs übernehmen und haben auch mehr Möglichkeiten, sich durch ein herausragendes Angebot gegenüber der Konkurrenz abzuheben.

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Die behördlichen Kosten sind überschaubar. Die Ausgaben für den Gewerbeschein variieren zwischen 15-60 Euro. Für die Betriebshaftpflichtversicherung müssen Sie ca. 300 bis 600 Euro im Jahr einkalkulieren. Für die Steuerberatung ca. 200 bis 400 Euro - oder Sie erledigen die vereinfachte Steuererklärung als Kleinunternehmer gleich selbst. Und um die wesentlichen Putzutensilien anzukaufen, liegt die Bandbreite zwischen 100 Euro - falls Sie primär haushaltsnahe Dienstleistungen anbieten wollen - bis 500 Euro - für professionelle Büroreinigung. Je nachdem wie ambitioniert Sie sich um das Marketing und Positionierung Ihres Angebots kümmern wollen, kann schon ein detailliertes und transparentes Profil auf Putzperle.de reichen, bis hin zur Ausgestaltung eines eigenen Logos und einer eigenen Homepage, für die man mit ab ca. 500 Euro rechnen muss. Wenn Sie schnell, einfach und klein loslegen wollen, kann Ihnen also auch schon ein Startkapital von 200 Euro reichen - vorausgesetzt, Sie nehmen sich die Zeit, die Steuererklärung selbst zu schreiben. Planen Sie jedoch einen ambitionierten Start und auch möglichst viele Aufträge zu lukrieren, müssten Sie schon mit ca. 2000-4000 Euro notwendigem Anfangskapital rechnen. Gerade Marketing und professionelles Equipment schlagen mit hohen Kosten zu Buche.




Wie funktioniert die Steuererklärung?

Als Selbständiger oder Selbständige sind Sie jährlich verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Dies bedeutet jedoch nicht zwingend, dass Sie einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin hierfür heranziehen müssen. Bleibt Ihr Jahresumsatz unter 17500 Euro, können Sie von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht die Steuererklärung derart, dass Sie diese mit wenigen Vorkenntnissen selbst schreiben können. Sie müssen jährlich dem Finanzamt eine sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung abgeben. Wie Sie das Formular dazu ausfüllen, wird im folgenden Video erklärt. Grundsätzlich protokollieren Sie Ihre Einnahmen, und stellen diese gegenüber den diversen Ausgaben, die anfallen. Der Rest ist Ihr Gewinn bzw. Einkommen, das versteuert werden muss. Der Grundfreibetrag liegt jedoch bei 9000 Euro jährlich - erst ab diesem Betrag müssen Sie Einkommenssteuer zahlen.




Wie steht es mit der Sozialversicherung?

Neben der Steuererklärung sind Sie als Selbständige oder Selbständiger jedoch auch selbst für Ihre Sozialversicherungsbeiträge zuständig. Falls Sie Ihr Gewerbe nebenberuflich ausüben, d.h. Ihr hauptberufliches Einkommen nicht überstiegen wird (bzw. der wöchentliche Aufwand für das Gewerbe nicht mehr als ca. 18 Stunden beträgt), können Sie sich weiterhin als Angesteller oder Angestelle in Ihrem Hauptberuf sozialversichern lassen und werden im Nebenberuf nicht zusätzlich mit Sozialabgaben belastet. Sind Sie jedoch hauptberuflich Putzfrau, bzw. nicht über einen Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin pflichtversichert, müssen Sie mit Ausgaben für Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung rechnen. Lassen Sie sich hierzu von den gesetzlichen Krankenversicherungen beraten. Für Neugründer gibt es diverse Erleichterungen in den ersten drei Jahren. Sie müssen jedenfalls damit rechnen, dass langfristig mindestens ca. ein Drittel Ihres Gewinns an die Sozialversicherungsträger fließen wird.

Wie schreibt man eine Rechnung?

Als Selbständiger oder Selbständige müssen Sie jede Dienstleistung in Rechnung stellen. Wenn Sie unter die Kleinunternehmerregelung fallen, müssen bzw. dürfen Sie keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen. Der von Ihnen in Rechnung gestellte Bruttobetrag ist dann auch der Nettobetrag, den Sie sich überweisen lassen. Weisen Sie auf eben diese Kleinunternehmerregelung hin, indem Sie neben dem Rechnungsbetrag vermerken: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Die von Ihnen ausgestellten Rechnungen müssen Ihre Anschrift und Steuernummer enthalten, fortlaufend nummeriert sein, und das genaue Ausstellungsdatum sowie Ausführungsdatum enthalten. Auf folgender Seite finden Sie Beispiele, wie eine Rechnung korrekt auszusehen hat.


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