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Bekomme ich meinen Lohn, wenn ich krank bin?

In Deutschland haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Hier sind einige wichtige Informationen dazu:

  1. Entgeltfortzahlung: Wenn Sie als Reinigungskraft in Deutschland krankheitsbedingt arbeitsunfähig sind, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen das Entgelt für einen bestimmten Zeitraum weiterzahlen, als ob Sie arbeitsfähig wären. Die Dauer der Lohnfortzahlung beträgt in der Regel sechs Wochen.
  2. Krankmeldung: Um Anspruch auf Lohnfortzahlung zu haben, müssen Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich über Ihre Krankheit informieren. In der Regel ist eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber Schein) erforderlich, die Sie bei Ihrem Arzt erhalten. Die Bescheinigung muss Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig vorgelegt werden, normalerweise innerhalb von drei Tagen.
  3. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Während des Krankheitszeitraums zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen weiterhin das vereinbarte Gehalt. Die genaue Höhe und weitere Details können im Arbeitsvertrag oder im anwendbaren Tarifvertrag geregelt sein.
  4. Krankengeld: Wenn die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ausläuft, kann unter bestimmten Voraussetzungen Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung bezogen werden. Die Voraussetzungen und das Verfahren für den Bezug von Krankengeld sind im Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegt.

Es ist wichtig, die genauen Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen zu überprüfen, da diese die konkreten Bedingungen für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall festlegen können. Bei weiteren Fragen empfehlen wir Ihnen, sich direkt an die zuständige Krankenkasse zu wenden.